Flugticket storniert: Irisches Erstattungs-Recht ... (Earl Rios) Bei öffentlichen Versammlungen könnten Kamerateams und Fotografen grundsätzlich Aufnahmen anfertigen, ohne die Einwilligung Was gilt bei Demonstrationen bezüglich dem "Recht am eigenen Bild"? Formvorschriften des BGB sind im öffentlichen Recht nicht anwendbar. Es schützt die mit dem eigenen Abbild verknüpften Interessen.
Dabei sind nicht nur das Bild selbst, sondern auch Bildunterschriften, Begleittexte und der Gesamtzusammenhang zu berücksichtigen.
Das gilt sowohl bei Porträtfotos als auch bei Straßenfotografie, bei Fotos auf öffentlichen Demonstrationen, Sportveranstaltungen oder Konzerten.
Der Bundesgerichtshof relativiert in einem aktuellen Urteil das Recht am eigenen Bild und lässt selbst bei alltäglichen Nachbarschaftsfesten das Auf dem Bild waren die Großmutter und die Mutter zu sehen, wie sie gerade das Enkelkind fütterten. Selbstverständlich stehen auch Kindern Persönlichkeitsrechte zu, mit denselben Einschränkungen wie bei Erwachsenen. Aber ist denn das Fotografieren selbst schon ein „Verbreiten" oder „öffentliches zur Schau Stellen"?
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